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rbbonline | Abgeordnetenhaus Berlin

verweist darauf, dass das Thema seit Jahren diskutiert werde. Experten sowie ein Großteil von Politikern lehne die Erweiterung des Grundrechtskatalogs ab. Den Antragstellern gehe es lediglich um Stimmenfang im Wahlkampf, das Anliegen sei nicht dringlich. Das Grundgesetz schütze Gleichgeschlechtlichkeit schon ausreichend und solle nicht überfrachtet werden.
25.Juni 2009
50.Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
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