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rbbonline | Abgeordnetenhaus Berlin

verweist darauf, dass das Grundgesetz immer wieder geprüft und geändert werden müsse. Anders als Frauen und Behinderte könnten sich Homosexuelle auf keinen Anti-Diskriminierungsparagrafen im Grundgesetz berufen, um ihre Rechte einzuklagen. Der Abgeordnete Gram (CDU) zitiere in diesem Zusammenhang falsche Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Die Erwähnung von Homosexuellen in einem Atemzug mit Pädophilen durch den Abgeordneten Kluckert (FDP) zeige, wie wichtig der Antrag sei.
25.Juni 2009
50.Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses
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