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rbbonline | Abgeordnetenhaus Berlin

verweist darauf, dass es noch nicht um den konkreten Einsatz eines Störsystems, sondern zunächst um die gesetzliche Grundlage dafür gehe. Mobilfunk und Handys sollten im Erwachsenenstrafvollzug verboten werden, da darüber Fluchthelfer organisiert oder Filmaufnahmen gemacht werden könnten.
25.Juni 2009
50.Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
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