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rbbonline | Abgeordnetenhaus Berlin

vermisst neue Impulse in dem Gesetzentwurf. Rot-Rot habe versäumt, ein "aus rechtsstaatlichen und humanitären Erwägungen gebotenes Mindestmaß zu wahren". Als Beispiel nennt er u.a. die Unschuldsvermutung und die Unterbringung von Müttern mit Kindern angesichts baulicher Mängel. Deshalb werde seine Fraktion das Gesetz ablehnen.
26.November 2009
54.Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses
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