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rbbonline | Abgeordnetenhaus Berlin

begründet die Ablehnung seiner Fraktion. Durch die Verfassungsänderung werde kein Kind vor Ausbeutung und Gewalt geschützt. Sie trage dazu bei, die Landesverfassung mit "unscharfen und uneinklagbaren Sozialaussagen" aufzuladen. Was habe es den vielen Arbeitslosen genutzt, dass das Recht auf Arbeit in der Verfassung verankert sei, fragt er.
26.November 2009
54.Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses
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