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rbbonline | Abgeordnetenhaus Berlin

erinnert daran, dass zu den Grundrechten auch Meinungsfreiheit, Demonstrationsfreiheit und die Freiheit des Andersdenkenden gehöre. Ein Bekenntnis des Abgeordnetenhauses zum Grundgesetz halte er für überflüssig. Der Antrag der FDP sei kein Beitrag zur Würdigung der Grundrechte. Seine Fraktion werde den Antrag ablehnen.
28.Mai 2009
48.Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
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