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rbbonline | Abgeordnetenhaus Berlin

widerspricht seinem Vorredner: Der Paragraf müsse angewendet werden, weil Bundesrecht Landesrecht breche. Der Senat habe es aber mit seinen Anwendungshinweisen geschafft, dass die genannte Restriktion nur noch im Zweifelsfall Anwendung finde. Das sei ein "schöner Erfolg" gemeinsamer Bemühungen, zu einer vernünftigen und liberalen Aufenthaltspolitik in Berlin zu kommen.
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