01. April 2009
Der drohende Mangel an Akademikern ist Thema der Aktuellen Stunde. Weiteres Thema ist der Nichtraucherschutz. In kleinen Ein-Raum-Gaststätten soll das Rauchen unter bestimmten Bedingungen erlaubt werden. _mehr
TOP 1
Aktuelle Stunde
Thema auf Antrag der Fraktion der CDU: Akademikermangel trotz Wirtschaftskrise entschlossen entgegenwirken
nennt mehrere Studien der OECD und anderer Organisationen, die den Akademikermangel belegten. Es werde in Deutschland zu wenig für Bildung ausgegeben. Gerade die ostdeutschen Länder hätten durch die Abwanderung Hochqualifizierter große Probleme. Dem gelte es entgegenzuwirken. Bildung sei der Schlüssel. _mehr
kritisiert die Kurzsichtigkeit der CDU-Politik. Der Mangel an Akademikern sei bekannt und die CDU realisiere das erst jetzt in der Krise. In Brandenburg seien Bildungschancen zu sehr vom sozialen Hintergrund abhängig. Schulschließungen und Lehrermangel trügen zur Verschärfung der Situation bei. _mehr
ist der Ansicht, Brandenburg könne auf eine "Erfolgsgeschichte" in der Bildung verweisen. Hohe Qualifikation sei die beste Voraussetzung gegen Arbeitslosigkeit. Die Studienbereitschaft sei in Brandenburg allerdings noch zu gering. Hauptgrund sei die finanzielle Situation der Studierenden. _mehr
zitiert aus dem Artikel von Spiegel-Online über drohenden Fachkräftemangel, den die CDU wohl als Grundlage für die Aktuelle Stunde genommen habe. Der Ingenieurmangel sei jedoch in Brandenburg nicht das dringendste Problem. Es werde insgesamt zuwenig in gute Bildung investiert. _mehr
Die Wissenschaftsministerin sieht Brandenburg gut gerüstet für die kommenden Jahre. Das Land bilde über den eigenen Bedarf aus. 1100 Ingenieure hätten im letzten Jahr ihr Diplom erhalten. Dennoch solle die Absolventenquote weiter gesteigert werden. Dem habe man im neuen Hochschulgesetz Rechnung getragen. _mehr
fragt die Regierungskoalition, warum Akademikermangel aktuelles Thema sei, wenn „alles paletti“ sei? Der Mangel sei ein „politisch-hausgemachtes Problem“. Das Ziel sei, 10 % des BIP für Bildung auszugeben, in Brandenburg seien es unter 5 Prozent. _mehr
geht nach einer kurzen Polemik gegen die Linke besonders auf die Fachkräftesituation in Brandenburg ein. Die SPD sei schon immer mit offensiv mit diesem Thema umgegangen. Eine große Verantwortung komme dabei auch der Wirtschaft zu. _mehr
verteidigt die Aktualität des Themas. "Innovation und kluge Köpfe" würden insbesondere während der Krise gebraucht. Das Gebot der Stunde sei "Qualifizieren statt entlassen", damit die Betriebe nicht jegliche Chancen verpassen, wenn der Aufschwung beginnt. Dafür gebe es auch in Brandenburg eine Vielfalt von Förderungen. _mehr
TOP 2
Den Auftakt machte eine Dringliche Anfrage der Linksfraktion zur drohenden Zwangsauflösung der Euroregion Spree-Neiße-Bober. Alle Anfragen: _mehr
TOP 3
12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
In 2. Lesung wird das Gesetz zum 12. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag gemäß der Empfehlung des Hauptausschusses verabschiedet. Den Abgeordneten lag dazu der Gesetzentwurf der Landesregierung vor.
kritisiert den neuen Dreistufentest, der mit dem Gesetz eingeführt werde. Durch die Prüfung werde lediglich die Gutachter-Tätigkeit gefördert. Mit dem Geld könne man gute Programme realisieren. Auch die Redakteure klagten, dass sie durch die Regelungswut beeinträchtigt werden. _mehr
weist darauf hin, dass es sich um eine Konkretisierung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks handele. Diese sei wegen des Drucks aus der EU nötig geworden. Die EU betrachte die Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als "Beihilfe". Der Dreistufentest sei notwendig. _mehr
stellt sich auf die Seite der privaten Medien und konstatiert, dass „ARD und ZDF nach der Macht im Netz greifen“ würden. Die privaten Verleger und Anbieter von Internet-Diensten dürften nicht gebührenfinanziert verdrängt werden. _mehr
lobt den ausgehandelten Kompromiss und bittet das Parlament um Zustimmung zum Rundfunkänderungs-Staatsvertrag. _mehr
Der Staatssekretär erklärt, dass der Staatsvertrag "nicht alle Probleme der Erde“ löse. Die EU-Kommission habe die Gebühren als unzulässige Beihilfe kritisiert. Deswegen seien die offenen Fragen mit der EU abzustimmen und in eine klare Regelung zu überführen. _mehr
TOP 4
Medienstaatsvertrag
Das Gesetz zu dem Vierten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen
Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks wurde mehrheitlich angenommen.
Gesetzentwurf der Landesregierung
freut sich, dass wesentliche Verbesserungen in den neuen Medienstaatsvertrag eingeflossen seien. Er nennt Regelungen für einen Offenen Kanal, die Ausbildung beim Rundfunk sowie für die Beteiligung an Unternehmen Dritter. Für das Ungleichgewicht zwischen Berlin und Brandenburg sei ein Ausgleich gefunden worden. Allerdings müsse die Fernsehförderung noch besser geregelt werden. _mehr
empfiehlt ebenfalls die Zustimmung und korrigiert seinen Vorredner in einem Detail. _mehr
kritisiert den Offenen Kanal, der "jährlich mit 1,5 Millionen Euro vom Steuerzahler alimentiert" werde. Auch die Filmförderung bezeichnete er als zu hoch. Seine Fraktion werde den Entwurf der Landesregierung ablehnen. _mehr
begrüßt, dass die Förderung des Babelsberger Filmorchesters gesichert ist. Der Vertrag sei bis auf zwei rechtliche Details gut. Er kritisiert insbesondere die Tatsache, dass jetzt die Senatskanzlei und die Staatskanzlei das Recht haben, an Sitzungen des Medienrates teilzunehmen. Dies widerspreche der Staatsferne. _mehr
spricht von einem "guten Kompromiss“. Es sei ein Meilenstein, dass die Medienanstalt jetzt gesetztlich ermächtigt sei, Ausbildungsaufgaben wahrzunehmen. In Potsdam, nicht in Berlin, werde ein Ausbildungszentrum errichtet. Kleinere kritische Punkte werde man bei der nächsten notwendigen EU-Anpassung korrigieren. _mehr
TOP 5
Neues Beamtenrecht in Brandenburg
Der Landtag verabschiedete am Mittwoch die Neuregelung, die im Zuge der Föderalismusreform notwendig wurde. Das Gesetz wurde mehrheitlich angenommen, mehrere Änderungsanträge abgelehnt.
bezeichnet die Möglichkeit des Verzichts auf Reisekostenvergütung als unannehmbar. Sie widerspreche der Fürsorgepflicht des Dienstherrrn. Auch die Übernahmepflicht von Beamten auf Probe sollte wieder gesetzlich verankert werden. Dies würde junge Leute ermutigen, in den Landesdienst zu treten. _mehr
wirbt für die Zustimmung, es sei ein „honoriger Gesetz-Entwurf“, der Brandenburg ein "modernes Beamten-Gesetz“ garantiere. Der Landespersonalausschuss sei gestärkt, die Regelung für die Beamten auf Probe verbessert und die Verpflichtung zur Verfassungstreue aufgenommen worden. _mehr
erläutert die vier Änderungsanträge seine Fraktion. So sollte es bei einer Umsetzung bzw. Abordnung eines Beamten zwingend erforderlich sein, den betroffenen anzuhören. Auch der Polizeipräsident sollte unter das Beamtenrecht fallen. Seine Fraktion werde sich bei der Abstimmung enthalten. _mehr
lobt den insgesamt „modernen Gesetzentwurf“, der u.a. bessere Möglichkeiten der Mitarbeiterführung sowie eine erleichterte Vereinbarkeit von Familie und Beruf beinhalte. _mehr
Der Innenminister ist überzeugt, dass das Gesetz in der Praxis bestehen wird. Zugleich kündigte er an, dass der Erneuerungsprozess im Beamtentum mit dem Dienstrecht nicht abgeschlossen sei. Mit Andreas Bernig von der Linken kommt es zu einem Schlagabtausch über die Eidesformel für Beamte. _mehr
Top 7
Psychisch-Kranken-Gesetz
Die Landesregierung legt eine Novelle zum Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetz zur Abstimmung vor. Das Gesetz regelt Hilfen und Schutzmaßnahmen sowie den Vollzug von gerichtlich angeordneter Unterbringung von psychisch kranken und seelisch behinderten Menschen im Land. Das Gesetz wird mehrheitlich angenommen.
Die drei Änderungsanträge der Partei Die Linke ( Drucksache 4/7418, Drucksache 4/7419, Drucksache 4/7420) werden abgelehnt.
verweist auf die hohe Zahl von insgesamt 37 Änderungsanträgen zu dem Gesetzentwurf. Ihrer Fraktion gehe es v.a. um die Sicherung einer hohen fachlichen Qualität. Es dürfe nicht sein, dass sich nur die Reichen Fachärzte leisten könten. _mehr
lobt den Entwurf als "Meilenstein“, der eine Anpassung an das aktuelle Krankheitsverständnis und neuere Rechtssprechungen darstelle. Klare Regelungen seien wegen der Schutzbedürftigkeit und des Realitätsverlustes der Kranken besonders dringend geboten. Das Grundprinzip sei die ambulante Versorgung und Hilfe für Angehörige. _mehr
verweist darauf, dass die zwangsweise Unterbringung von Menschen, die nicht straffällig geworden seien, in allen Bundesländern zugenommen habe. Die Patienten müßten für die zwangsweise Unterbringung selbst aufkommen. In Thüringen sei dies nicht der Fall. Da zahle das Land. Da alle berechtigten Forderungen nicht in der Beschlussempfehlung auftauchen, werde die DVU dem Gesetz nicht zustimmen.
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betont, dass es sich niemand leicht mache, wenn ein Gesetz freiheitsbeschränkende Maßnahmen beinhalte. Die Einführung der Besuchskommissionen für geschlossene Einrichtungen, der Einbezug von Erziehungsbeauftragten wie Eltern und Lehrer seien gute Neuerungen. _mehr
erklärt, dass das PsychKG sich grundsätzlich bewährt habe. Aufgrund bundesgesetzlicher Neuregelungen sowie neuerer Rechtsprechung sei aber eine Novellierung nötig. Der Entwurf sei in Abstimmung mit der Linken im Ausschuss erarbeitet worden. Mit dem erneuten Änderungsantrag schieße „die Linke über das Ziel hinaus“. _mehr
Top 8
Landesverordnungen im Internet
Das Brandenburgische Gesetz zur elektronischen Ausfertigung und Verkündung von Gesetzen BbgAusfVerkG soll als Rechsgrundlage für die Veröffentlichung des Gesetz- und Verordnungsblattes im Internet dienen. Die gedruckte Version soll eingestellt werden.
Die Minsterin kündigt das Ende der Ära der gedruckten Verkündung von Rechtsvorschriften an. Künftig sollen nach dem Willen der Landesregierung die Bürgerinnen und Bürger im Internt auf die amtlichen Gesetzesfassungen zugreifen können. Das sei unkompliziert und kostenlos. _mehr
bezweifelt, ob für einen rein technischen Vorgang die Landesverfassung geändert werden muss. Das wolle seine Fraktion hinreichend prüfen. Die Verfassung solle nur geändert werden, wenn dies unabdingbar sei. So lange es an Breitbandanschlüssen in Brandeburg fehle, könne man allerdings nicht auf die Papierform verzichten. _mehr
spricht ebenfalls von einer neuen Ära, dem "elektronischen Zeitalter" der Rechtsgeschichte. In den Ausschüssen des Parlaments werde man diskutieren müssen, was man mit Gesetzestexten, die heute auf einem USB Stick gespeichert würden, in fünfhundert Jahren noch anfangen könne. _mehr
fordert, die elektronische Bereitstellung der Gesetzestexte solle nicht alternativ zum Druck erfolgen, sondern ergänzend. Wer keinen Zugang zu modernen Medien habe, dürfe nicht auf der Strecke bleiben. _mehr
argumentiert, es gehe um einen "realtiv geringfügigen Eingriff in die Verfassung". Deshalb solle man keine Haarspalterei betreiben. Wer kein Internet habe, könne beim Amtsgericht Einsicht in die Gesetze nehmen. _mehr
beziffert die Kosten auf "unter einer Million". Die Verfassungsänderung hält sie für notwenig. Andernfalls könnte nach ihrer Ansicht das Landesverfassungsgericht bei der Normenkontrolle eines beliebigen Landesgesetzes die Neuregelung für nichtig erklären. _mehr
Top 10
Gesetz für Untersuchungshaft
Bisher fehlt ein Landesgesetz zur Anordnung und Durchführung von Untersuchungshaft. Mit der Föderalismus-Reform wurde die Regelungshoheit in die Hände der Länder gelegt. Der Entwurf des Brandenburgischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes wurde nach der 1. Lesung an den Ausschuss überwiesen.
die Justizministerin erklärt, dass der Entwurf in Abstimmung mit 11 anderen Bundesländern erfolgt sei, nachdem der Bund im Rahmen der Föderalismusreform die Regelungskompetenz an die Länder abgegeben habe. Brandenburg habe insbesondere Interesse an einer gemeinsamen Regelung mit Berlin gehabt. _mehr
begrüßt die Abstimmung mit den anderen Bundesländern, dies stelle aber gleichzeitig die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Förderalismus-Reform. Seine Fraktion stimme der Überweisung an den Rechtsauschuss zu, um vor allem die Umsetzung in die Praxis sowie die finanzielle und personelle Ausstattung zu debattieren. _mehr
widerspricht seinem Vorredner. Das Gesetz sei ein klarer Beweis, dass die Länder effektiv im Gesetzgebungsverfahren seien. _mehr
freut sich, dass die Landesregierung etwas anderes als „ein Kultur- und Erholungsgesetz für Strafverdächtige zustande gebracht“ habe. Da U-Häftlinge mit großer Wahrscheinlichkeit die Täter sind oder Verdunklungsgefahr bestehe, solle nicht „das Wohl und die Lebensfreude der Häftlinge“ im Vordergrund stehen, sondern „die Sicherung der Allgemeinheit“. _mehr
stimmt dem Abgeordneten Holzschuher im Großen und Ganzen zu, er sehe auch nicht viel Diskussionsbedarf. _mehr
Top 11
EU Dienstleistungsrichtlinie
Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie gilt seit Dezember 2006 und muss in den Mitgliedsländern bis zum 28. Dezember 2009 umgesetzt werden. Ein Aspekt dieser Richtlinie ist die Einsetzung des „Einheitlichen Ansprechpartners“, einer Beratungsstelle und Genehmigungsbehörde für aus- und inländische Anbieter sowie die Verbraucher. Der vorliegende Gesetz-Entwurf soll die nächsten Schritte zur Umsetzung ermöglichen.
erklärt für Brandenburg, dass das Land sich wie die EU nachhaltige Impulse für das Wirtschaftsleben und ein hohes Beschäftigungsniveau verspreche, sowie größere Transparenz und bessere Informationen für die Verbraucher. Der „einheitliche Ansprechpartner“ solle wie ein Scout Anbieter und Verbraucher durch den Gesetzesdschungel und die neuen Verfahren leiten. _mehr
erinnert an den Protest gegen die Richtline „Bolkenstein“ und die neo-liberale Ausrichtung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie, die soziale Standards absenke. Es gebe an vielen Stellen Nachbesserungsbedarf. Die Diskussion sei, auch auf europäischer Ebene, noch nicht ausgestanden. _mehr
stimmt ihrer Vorrednerin insofern zu, dass solch ein Prozess natürlich mit großen Unwägbarkeiten verbunden sei. Die Stelle für den „einheitlichen Ansprechpartner“ solle eine „schlanke Struktur“ auf Landesebene erhalten, um Kosten und Gebühren im Rahmen zu halten. Die Zukunftsagentur (ZAB) sei sehr geeignet dafür. _mehr
bestätigt noch einmal die Ablehnung der Richtlinie seitens seiner Fraktion. Die DVU sei gegen eine grenzenlose Liberalisierung. Es dürfe kein „vorprogrammiertes Sozialdumping zu Lasten Deutschlands“ geben. _mehr
beklagt, dass im Landtag zu negativ über Europa gesprochen werde, da müsse man sich nicht über geringe Wahlbeteiligung wundern. Die Richtlinie liege auf dem Tisch, und es nutze nichts, in die Vergangenheit zu schauen. Die Abgeordnete weist daraufhin, dass der Entwurf bis zur Sommerpause verabschiedet sein muss, um sie zeitgerecht umzusetzen. _mehr
Top 12
Nichtraucherschutzgesetz
Die Landesregierung legt den Entwurf eines nachgebesserten Gesetzes zum Nichtraucher-Schutz vor, nachdem das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung gekippt hatte. So soll künftig das Rauchen in kleinen Ein-Raum-Gaststätten unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein. Der Zutritt für unter 18-Jährige ist dann aber verboten. Gesetzentwurf
Die Ministerin verweist auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach Ausnahmeregelungen einiger Bundesländer verfassungswidrig seien. Deshalb brauche auch Brandenburg eine Gesetzesänderung. Man wolle die Ausnahmen erweitern. Sie "bedauert sehr", dass ein ausnahmsloses Rauchverbot nicht durchsetzbar sei. _mehr
hält das Gesetz für inkonsequent. Der Schutz vor dem Passivrauchen werde zugungsten wirtschaftlicher Interessen eingeschränkt. Von der Linksfraktion werde es deshalb keine Zustimmung zu diesem Gesetz geben. _mehr
betont, dass auch für sie ein komplettes Rauchverbot die Lösung wäre, die sie am meisten wünscht. Man müsse sich aber an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten, um überall in Deutschland vergleichbare Bedingungen zu erreichen. Mit dem Gesetz würden rechtliche Unsicherheiten behoben. _mehr
sagt Ja zum Schutz der Nichtraucher und Nein zu einer Gängelung selbständiger Gastronomen. Die DVU sei deshalb gegen das Gesetz. Der Überweisung in den Fachausschuss könne sie aber zustimmen. _mehr
wendet sich an die Sprecherin der Linksfraktion und erklärt, es gehe um den Schutz der Nichtraucher, aber auch um die allgemeine Sensibilisierung dafür, wie schädlich das Rauchen sei. Außerdem hält sie es für wichtig, die gemeinsame Wirtschaftsregion Berlin-Brandenburg im Blick zu behalten. _mehr
Top 13
Neues Heimrecht
Mit der Föderalismusreform von 2006 wurde die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht auf die Länder übertragen. Die Landesregierung nutzt die Chance zu einem eigenen Heimgesetz. Der Entwurf wird nach der debatte an den Ausschuss überwiesen. Gesetzentwurf der Landesregierung
Nach den Worten der Ministerin geht es um eines der zentralen Vorhaben der Sozialpolitik. Die Föderalsimusreform habe Brandenburg die Chance eröffnet, ein modernes und flexibles Heimrecht zu schaffen. Die Wohlfahrtsverbände hätten daran mitgewirkt. Pflegebedürftige hätten ein Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe. Ihre Rechtsposition werde gestärkt. _mehr
pflichtet der Ministerin bei, dass ein Landesgesetz erlassen werden muss. Der Entwurf garantiere die Wahrung der Grundrechte der Betreuten. Mitbestimmung und Mitwirkung in den Heimen müssten konsequent umgesetzt werden. Die Linke wolle sich aktiv in den Prozess der Weiterentwicklung einbringen. _mehr
kann, wie sie sagt, den Abgeordneten den Gesetzentwurf "mit gutem Gewissen" zur weiteren Debatte empfehlen. Er biete Lösungen für herangereifte Probleme. An die Seite der stationären Einrichtungen der Pflege seien vielfältige andere Wohnformen getreten. Dem habe das geltende Heimrecht nicht mehr entsprochen. _mehr
tritt mit den Worten an das Pult, ihre Vorrednerinnen hätten alles Wichtige bereits gesagt. Sie erspare dem Plenum die Wiederholung. Die DVU-Fraktion werde sich ihre abschließende Meinung im Fachausschuss des Parlaments bilden. _mehr
begrüßt es, dass Brandenburg nicht auf seine Gesetzgebungskompetenz beim Heimrecht verzichtet. Neue Wohnformen, die keinen Heimcharakter hätten, spielten inzwischen eine besondere Rolle. Dem werde nun Rechnung getragen. Man wolle den Menschen ermöglichen, auf private gemeinschaftliche Wohnformen zurückzugreifen. _mehr
Top 14
Bericht zur Forstreform
Die Fraktion DIE LINKE will die Regierung mit ihrem Antrag auffordern, einen Bericht zum gegenwärtigen Stand der Umsetzung der Forstreform vorzulegen. Der Antrag wird nach der Debatte abgelehnt.
räumt ein, dass ihre Fraktion das Plenum mit einem Antrag "quält". Das habe das Parlament aber selbst "verbockt". Bei der Forstreform sei ein Zustand der Schwebe eingetreten, es fehle der feste Boden unter den Füßen, es fehle die Richtung. Unsicherheiten über Unsicherheiten würden produziert. Parlament und Regierung müssten klare Vorgaben machen. _mehr
fordert das Parlament auf, den Antrag abzulehnen. Die Landesforstverwaltung habe jetzt ein Jahr Zeit, den Landesforstbetrieb aufzubauen. Das sei ein ehrgeiziges Ziel. Der Aufbaustab habe genug zu tun. Eine Situationsbeschreibung würde keinen Erkenntnisgewinn bringen. Der richtige Beratungsort sei der Fachausschuss. _mehr
ihn stört am Antrag der Linken der Zeitpunkt der geforderten Berichterstattung im Juli 2009. Dann sei das Forstgesetz erst ein halbes Jahr in Kraft. Deshalb sei ein wirklich aussagekräftiger Bericht kaum möglich. Das Gesetz sei nicht mit der "Brechstange" realisierbar. _mehr
antwortet der Linksfraktion "als Waldbesitzer und Forstwirt", er könne überhaupt keine Benachteiligung durch die Reform feststellen. Bester Ort der Berichterstattung sei aber in diesem Fall nicht das Plenum, sondern der Fachausschuss. Der geeignete Zeitpunkt liege nach der Sommerpause. Die CDU lehne deshalb den Antrag ab. _mehr
der Landwirtschaftsminister wirft der Linken vor, sie versuche Unsicherheit in die Reihen der Forstverwaltung zu tragen und die Beschäftigten zu verunsichern, um daraus politisches Kapital zu schlagen. Nach seinem Eindruck laufe die Umsetzung der Forstreform "sehr hervorragend und sehr ruhig". Man sei auf einem guten Weg. _mehr
sieht Einigkeit in der Frage, dass ein Bericht erwünscht ist. Die Koalition wolle ihn aber im Ausschuss, nicht im Plenum. Beschlossen habe aber der Landtag das Gesetz - ohne Struktur und ohne Aufgabenbeschreibung. Deshalb habe jetzt auch der Landtag die Verantwortung. _mehr
Top 15
Landesbeauftragter für ehemaliges MfS
Die Fraktion der DVU fordert in ihrem Antrag einen Landesbeauftragten für die Hinterlassenschaft des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR.
begründet den Antrag seiner Fraktion mit der Notwendigkeit, den Opfern politischer Verfolgung, von Haft und beruflicher Repression unbürokratisch zur Seite zu stehen. Es gelte die "Geschichte des SED-Unrechtssystem und die Verbrechen seiner Organe"aufzuarbeiten. _mehr
erklärt für die Regierungskoalition, dass der Antrag "inhaltlich falsch und auch gedanklich falsch" sei. Die Landesregierung wolle einen Stasi-Beauftragten für die Belange der Menschen und nicht, wie es der DVU-Antrag vorsehe, eine Verfolgungsbehörde. Es ginge nicht um Konfrontation, wie es die DVU fordere, sondern um Mediation zwischen Opfern und Tätern. _mehr
erkennt in dem Beitrag seines Vorredners seine eigenen Argumente wieder, verwahrt sich aber gegen darin enthaltene Unterstellungen gegenüber seiner Partei. Er fordert die CDU auf, dem Antrag zuzustimmen und wirft der Linken polemisch ihre SED-Vergangenheit vor. _mehr
Top 16
Schutz der deutschen Sprache
Die DVU will über eine Bundesratsinitiative den Schutz der deutschen Sprache im Grundgesetz zu verankern. Antrag der Fraktion
beklagt einen zunehmenden "Sprachmischmasch in weiten Bereichen der Kommunikation" und plädiert für einen "verfassungsrechtlichen Sprachschutz". Deutschland sei dabei kulturpolitisches Schlusslicht. Fast alle Nachbarländer, so meint er, stellten ihre Landessprache unter den Schutz der Verfassung. Das solle auch Deutschland tun. _mehr
kritisiert die Begründung des DVU-Antrags, wonach sicherzustellen sei, dass die deutsche Sprache in der Bundesrepublik "immer und überall" verwendet und nicht durch andere Sprachen verdrängt oder entwertet werden dürfe. Sie hält dagegen, dass Kinder, die mehrsprachig aufwachsen, bessere Chancen in ihrem Leben hätten. _mehr
bezeichnet den DVU-Antrag als "schlechten Scherz zum 1. April". _mehr
verteidigt den Antrag mit den Worten, er folge einem europäischen Trend. Keiner könne behaupten, es gehe um eine anachronistische Forderung. Die Gründe für die Ablehnung durch die anderen Fraktionen sieht er in "mangelndem kulturellen und damit auch sprachlichen Selbstbewusstsein". _mehr
Nächste Sitzung: 2. April 2009