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rbbonline | Landtag Brandenburg | 2009 | 21. Januar 2009


Die Justizministerin teilt die Rechtsauffassung der Linken nicht. In deren Antrag bleibe die Frage offen, wer die auf die "Altanschließer" entfallenden Investitionskosten tragen solle. Man könne sie nicht allein den "Neuanschließern" aufbürden oder als Gebühren von Mietern einfordern.
21. Januar 2009
79. Sitzung des Landtages Brandenburg
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