hebt in seiner Begrüßung hervor, dass der Landtag Brandenburg am 14. April 1992 das erste Parlament ostdeutscher Länder war, das eine Verfassung verabschiedete. Sie sei fortschrittlich und in ständiger Fortentwicklung, was die bisher erfolgten sieben Verfassungsänderungen verdeutlichten, zuletzt die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre.
würdigt in seinem Grußwort die Verfassung als den "Versuch, etwas Eigenes zu schaffen: eine Kombination aus der Erweiterung der bereits im Grundgesetz garantierten Grundrechte und den Erfahrungen unserer friedlichen Revolution." Mit ihren Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung habe sie Anstöße für die Weiterentwicklung von Demokratie und Sozialstaat gegeben.
Der erste Präsident des Berliner Verfassungsgerichtshofes würdigt in seiner Festrede die Brandenburger Verfassung als bürgernah und demokratiefreundlich. Keine andere Landesverfassung sei so umstritten gewesen wie die Brandenburger. Sie sei ihrer Zeit voraus gewesen. Was seit Stuttgart 21 diskutiert werde, wie die breite Bürgerbeteiligung an wichtigen Projekten, sei in Brandenburg bereits verwirklicht.