In Brandenburg ist jetzt der Schutz aller 27 Vogelschutzgebiete nach nationalem Recht geregelt. Dazu beschloss der Landtag mit der rot-roten Mehrheit ein
Gesetz zur Bereinigung des Naturschutzrechts in der vom Fachausschuss beschlossenen
Fassung. Ein ebenfalls angenommener
Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Linker weist der Landwirtschaft eine besondere Verantwortung für den Naturschutz zu. Auch ein
Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde verabschiedet. Änderungsanträge der CDU, der FDP und von Bündnis90/Die Grünen fanden keine Mehrheit.
Dieter Dombrowski (CDU)
Der Fraktionsvorsitzende verweist darauf, dass die Novellierung des Naturschutzgesetzes notwendig geworden sei, weil seit März 2010 das neue Bundesnaturschutzgesetz in Kraft ist. Allerdings verstoße der Änderungsantrag der Regierungskoalitionen "eindeutig" gegen das Bundesgesetz und das Grundgesetz. Damit sei dieser verfassungswidrig und das Gesetz "in Gänze ein Verfassungsbruch".
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Udo Folgart (SPD)
unterstreicht, wie wichtig es gewesen sei, sich mit dem Thema "gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft" auseinander zu setzen. Diese solle nun jedoch nicht im Gesetz, sondern von den einzelnen Fachrechtsverordnungen geregelt werden. Darüber hinaus trage seine Fraktion den Vogelschutzansatz mit.
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Gregor Beyer (FDP)
fragt sich, ob das Gesetz gut ist. Das Naturschutzgesetz sei eigentlich ein "Landnutzungsgesetz", das bestimmte Eingriffe erlaube oder auch nicht erlaube. Hier seien Chancen - insbesondere für die Energiestrategie 2030 - verspielt worden.
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Caroline Steinmetzer-Mann (Die Linke)
bezeichnet den Gesetzentwurf als "gute Grundlage für die weitere Naturschutzarbeit" in Brandenburg. Weder verschärfe noch schwäche er die bisherigen Naturschutzstandards. Insgesamt seien 200 Anregungen aus der Öffentlichkeit beraten worden. Aufgenommen worden sei davon unter anderem der freie Seezugang.
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Michael Jungclaus (Bündnis 90/Die Grünen)
wird sich der Stimme enthalten, denn die Chance auf eine Weichenstellung für die nächsten Jahre sei vertan worden. Der Gesetzentwurf zum Naturschutzrecht sei unausgegoren, fachlich fragwürdig und – wie das Gutachten zu den Ersatzzahlungen zeige - auch "handwerklich fehlerhaft".
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Anita Tack (Die Linke)
Die Umweltministerin bezeichnet die Anpassung an das Bundesnaturschutzgesetz als "gut", weil die Anwendung des Naturschutzes in der Praxis verbessert und erleichtert werde. Dies sei allerdings kein Selbstläufer. Wie die aktuelle Diskussion um die Bundeskompensationsverordnung zeige, müssten sich die Länder engagieren und einbringen, damit es zu einer wirklichen Erleichterung im Vollzug kommen könne.
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Persönliche Erklärung Ralf Holzschuher (SPD)
Der Fraktionsvorsitzende erklärt sein Abstimmungsverhalten: Er habe dem Gesetzentwurf zugestimmt - auch in Kenntnis der Argumente, die die Gesetzgebungskompetenz des Landes zur Frage der Ersatzzahlungen in Zweifel zögen. Er und seine Fraktion hätten diese Argumente gehört und abgewogen und seien zu dem Ergebnis gelangt, dass die Gesetzgebungskompetenz des Landes sehr wohl bestehe.
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