Die CDU-Fraktion will eine Schlichtungsstelle für Bürger einrichten, die von Bergbauschäden betroffen sind. Der
Antrag wird abgelehnt.
begründet den Antrag für eine Schlichtungsstelle: Betroffene und Verursacher von Bergschäden bräuchten einen einheitlichen und unabhängigen Ansprechpartner. Die juristische Auseinandersetzung mit Großunternehmen sei nicht nur langwierig und kostspielig, sondern für Bürger und Kommunen auch mit Risiken behaftet. Mithilfe einer Schlichtungsstelle könne der soziale Frieden gewahrt bleiben.
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lehnt den Antrag der CDU-Fraktion ab. In den letzten 20 Jahre seien von über 3000 angemeldeten Bergschäden etwa die Hälfte anerkannt worden. Aus den abgelehnten Fällen hätten sich nur zehn Gerichtsverfahren ergeben. Dies wertet sie als Beweis dafür, dass der Klageweg ein taugliches Mittel sei. Es müsse geprüft werden, ob ein neue Institution überhaupt nötig sei.
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betont, wie eng die Zukunft einer ganzen Region an der Braunkohle mit der Erschließung von Tagebaugebieten zusammenhänge. Dennoch sei der Bergbau mit Schäden an Wohneigentum verbunden. Die FDP begrüße die Einrichtung einer Schlichtungsstelle und stimme dem Antrag der CDU zu. Auf diese Weise könnten rechtliche Auseinandersetzungen vermieden und Kosten eingespart werden. In NRW gebe es bereits eine solche Schlichtungsstelle.
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beklagt, dass eine von der Opposition angestrebte Reform des Bergrechts im Bundestag an CDU/CSU und FDP gescheitert sei. Dabei sei es auch um die Belange Geschädigter gegangen. Von daher dürfe sich die brandenburgische CDU im Landtag nicht als Rächer der Entrechteten aufspielen. Frau Schulz-Höpfner vertrete in der CDU eine Minderheitenposition. Da die Bergbauunternehmen nicht zur Beteiligung an einer Schlichtungsstelle bereit seien, handele es sich um einen reinen Schaufensterantrag.
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weist darauf hin, dass auch in NRW die Bergbauunternehmen erst von der Einrichtung einer Schlichtungsstelle überzeugt werden mussten. Die Entscheidung darüber werde nicht vom Bund, sondern von der Landesregierung getroffen. Sie betont, dass die Menschen in der Region hinter ihrer Forderung stünden.
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Dieter Dombrowski widerspricht in einer Kurzintervention Thomas Domres: Frau Schulz-Höpfner vertrete in der CDU-Fraktion keine Minderheitenmeinung. Ihr Antrag sei einstimmig auf den Weg gebracht worden. - Thomas Domres erwidert, die Minderheitenmeinung von Frau Schulz-Höpfner beziehe sich auf den Umgang mit der Braunkohle, nicht auf die Schlichtungsstelle.
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hält die Schlichtungsstelle auch bei einer Umkehr der Beweislast für Bergschäden für notwendig. In NRW könnten Schäden aufgrund des Steinkohlebergbaus von den Betroffenen sofort geltend gemacht werden, doch die Unternehmen würden dies juristisch anfechten. Bisher verhandelt in Brandenburg allein Vattenfall mit den Geschädigten. Dieser Zustand sei unhaltbar.
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Der Wirtschaftsminister gibt zu bedenken, dass eine von der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) und Vattenfall finanzierte Schlichtungsstelle von der Bevölkerung nicht akzeptiert würde. Schon Umweltmessungen der Unternehmen würde kein Glauben geschenkt. Die Landesregierung werde prüfen, ob die Zahl strittiger Fälle überhaupt die Einrichtung einer Schlichtungsstelle rechtfertige.
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Monika Schulz-Höpfner wirft Minister Christoffers in einer Kurzintervention vor, die Meinung der Betroffenen nicht angehört zu haben. Es sei normal, dass nicht jede Entscheidung einer Schlichtungsstelle gutgeheißen werde. - Der Wirtschaftminister verspricht erneut, dass sich die Regierungskoalition um ein Konzept zur Konfliktlösung bemühen und dies dem Landesparlament vorlegen werde.
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erläutert, weshalb sie sich bei dem CDU-Antrag der Stimme enthalten habe. Sie erklärt ihr Verständnis für die Anliegen der Menschen in der Region und verweist auf die Zusage des Ministers, die Einrichtung einer Schlichtungsstelle zu prüfen.
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