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verweist darauf, dass Brandenburg sich entschieden habe, alle Krankenhäuser zu erhalten. Dort, wo sich keine Ärzte mehr für die ambulante Betreuung niederließen, müssten die Krankenhäuser eine andere Rolle übernehmen. Die starren Grenzen sollten aufgebrochen werden. Das Landarztgesetz der Bundesregierung ist ihrer Ansicht nach nicht in der Lage, die Probleme zu lösen.
05.Juni 2013
77.Sitzung des Brandenburger Landtags
77.Sitzung des Brandenburger Landtags


