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lehnt den Antrag der CDU-Fraktion ab. In den letzten 20 Jahre seien von über 3000 angemeldeten Bergschäden etwa die Hälfte anerkannt worden. Aus den abgelehnten Fällen hätten sich nur zehn Gerichtsverfahren ergeben. Dies wertet sie als Beweis dafür, dass der Klageweg ein taugliches Mittel sei. Es müsse geprüft werden, ob ein neue Institution überhaupt nötig sei.
05.Juni 2013
77.Sitzung des Brandenburger Landtags
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