-
begründet den Antrag für eine Schlichtungsstelle: Betroffene und Verursacher von Bergschäden bräuchten einen einheitlichen und unabhängigen Ansprechpartner. Die juristische Auseinandersetzung mit Großunternehmen sei nicht nur langwierig und kostspielig, sondern für Bürger und Kommunen auch mit Risiken behaftet. Mithilfe einer Schlichtungsstelle könne der soziale Frieden gewahrt bleiben.
05.Juni 2013
77.Sitzung des Brandenburger Landtags
77.Sitzung des Brandenburger Landtags


