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hält die Schlichtungsstelle auch bei einer Umkehr der Beweislast für Bergschäden für notwendig. In NRW könnten Schäden aufgrund des Steinkohlebergbaus von den Betroffenen sofort geltend gemacht werden, doch die Unternehmen würden dies juristisch anfechten. Bisher verhandelt in Brandenburg allein Vattenfall mit den Geschädigten. Dieser Zustand sei unhaltbar.
05.Juni 2013
77.Sitzung des Brandenburger Landtags
77.Sitzung des Brandenburger Landtags


