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unterstreicht, der Landesrechnungshof habe aufgedeckt, dass das Land Brandenburg ohne hinreichende Rechtsgrundlage Derivatgeschäfte in Höhe von rund 15 Milliarden Euro getätigt habe. Erst das Haushaltsgesetz 2013/14 sehe eine - wenn auch nur rudimentäre - Regelung für solche Geschäfte vor.
05.Juni 2013
77.Sitzung des Brandenburger Landtags
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