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hebt hervor, es genüge nicht, die Würde des Menschen für unantastbar zu erklären. Man müsse den Menschen auch sagen, was damit gemeint sei. Insofern sei die geplante Antirassismus-Klausel als Staatsziel in der Landesverfassung eine gute "Auslegungshilfe" im Sinne einer friedlichen und toleranten Gesellschaft.
05.Juni 2013
77.Sitzung des Brandenburger Landtags
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