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bezeichnet die geplante Antirassismus-Klausel als sinnvoll, weil sie alle drei Gewalten in ihren Abwägungsprozessen zugunsten von Toleranz und Weltoffenheit beeinflussen werde. Den Rassismusbegriff wolle man aus der Verfassung streichen, weil dieser fälschlicherweise den Eindruck erwecke, es gebe verschiedene Menschenrassen.
05.Juni 2013
77.Sitzung des Brandenburger Landtags
77.Sitzung des Brandenburger Landtags


