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sieht auch Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der Verschuldung einiger Kommunen. Sie müssten dringend unterstützt werden. Den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes kritisiert Burkardt jedoch als reine Umverteilung von einem kommunalen Topf in den anderen. Es werde kein zusätzliches Geld in die Hand genommen.
05.Juni 2013
77.Sitzung des Brandenburger Landtags
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