-
betont, das Gesetz schon in der ersten Lesung mitgetragen zu haben, weil sie die Grundzüge der Reform teile. So sei es nicht angemessen, dass Abgeordnete schon nach einer Legislaturperiode einen Rentenversorgungsanspruch von 750 Euro monatlich hätten. Durch die jetzige Reform würde der Landeshaushalt um jährlich 250.000 Euro entlastet.
06.Juni 2013
78.Sitzung des Brandenburger Landtags
78.Sitzung des Brandenburger Landtags


