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stimmt mit den Antragstellern darin überein, dass eine große Verantwortung auf der Kita-Einrichtungsleitung liege. Die Anforderungen seien stetig gestiegen. Die Leitungsfreistellung könne zwar, wie im Antrag gefordert, im Gesetz verankert werden. Damit seien Umsetzung und Kontrolle aber noch nicht sichergestellt.
06.Juni 2013
78.Sitzung des Brandenburger Landtags
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