-
Der Staatssekretär verweist darauf, dass die Regelung der Freienvertretung im rbb durch ein Statut immerhin eine Verbesserung des Status Quo sei. Mehr sei z.Zt. nicht möglich. Darüber hinaus bringe der Staatsvertrag Konformität mit dem Europa-Recht, eine Entbürokratisierung bei der Zulassung von Rundfunkanstalten und eine stärkere mediale Abbildung des Lebens in Brandenburg.


