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hat die Anhörung zum Beamtenbesoldungs- und -versorgungsrecht Anfang Oktober nicht so einmütig empfunden wie sein Vorredner von der FDP. Die unterschiedlichen Interessenlagen seien sehr deutlich geworden. Der öffentliche Dienst sei aber nun einmal in zwei Rechtskreise geteilt: in das Tarif- und das Beamtenrecht. Wenn die Ungerechtigkeiten bei der Bezahlung im öffentlichen Dienst abgeschafft werden sollen, dann müsse ein öffentliches Dienstrecht her, das nach einheitlichen Grundsätzen gestaltet sei.


