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Der Fraktionschef betont, das Vergabegesetz werde auch mit der Einführung eines bundesweiten gesetzlichen Mindestlohns nicht überflüssig. Denn es sehe vor, zu überprüfen, ob die Arbeitgeber die vereinbarten Tarife tatsächlich einhielten. Den Modus der Überprüfung halte er gleichwohl für verbesserungswürdig.


