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Der Fraktionsvorsitzende erklärt den Anlass für die Gesetzesänderung. Es seien Beiträge für Flächen erhoben worden, die eigentlich nicht dafür herangezogen werden dürften, weil sie sich nicht an Gewässereinzugsgebieten (Wasserscheiden) orientierten. Hier werde nun Abhilfe geschaffen.


