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betont, dass ein besserer Rechtsschutz der Bürger die Justiz entlasten würde. Die wenigsten Widerspruchsverfahren würden vor Gericht landen, da der geringe Streitwert und damit die geringe Anwaltsvergütung kaum eine Überprüfung der Thematik zuließen. Deshalb sollten Musterverfahren verpflichtend eingeführt werden.


