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erläutert den Änderungsantrag der CDU zum Kommunalen Abgabengesetz. Eine zeitliche Obergrenze von zehn Jahren bei der Verjährung von Ansprüchen der Zweckverbände halte er für ausreichend. Es gebe keinen Grund Beitragsschuldner mit einer 15-jährigen Frist schlechter zu stellen als beispielsweise Steuerhinterzieher, für die auch nur zehn Jahre gälten.


