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Der Wirtschaftsminister stellt einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes vor. Die Regierung folgt darin dem Rat der zuständigen Expertenkommission, die Lohnuntergrenze bei öffentlichen Aufträgen in Brandenburg von 8 auf 8,50 Euro anzuheben. Dass die kommunalen Spitzenverbände in diese Entscheidung nicht mit einbezogen worden seien, sei falsch. Diese seien der Aufforderung sich zu äußern, nicht nachgekommen.


