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bedauert, dass mit dem Landesgleichstellungsgesetz "nicht der große Wurf gelungen ist". Besonders die Belange der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten seien nicht beachtet worden. Außerdem werde die Wirksamkeit der Landesgleichstellungsverordnung seit nunmehr 17 Jahren nicht evaluiert. Sie lehnt den Gesetzentwurf daher ab.


