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gibt zu bedenken, dass die Verpflichtung zu Musterklagen zu "durchaus schwierigen finanziellen Folgen" in den Kommunen und bei den Zweckverbänden führen könnte, die die Gestaltungsfreiheit einschränken würden. Bei Klagen bis zur letzten Instanz könnten dann keine Beiträge erhoben werden. Darauf ginge die CDU nicht ein.


