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erläutert das Ziel des Gesetzes. Man wolle die Zahl der Spielhallen begrenzen und ihr Erscheinungsbild so regeln, dass keine zusätzlichen Anreize von ihnen ausgingen. So solle der Entstehung von Glückspielsucht entgegengewirkt werden.
20.März 2013
73.Sitzung des Brandenburger Landtags
73.Sitzung des Brandenburger Landtags


