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bezeichnet die Institutionalisierung der jüdischen Theologie an einer Universität als "bundesweit einmaligen Vorgang". Dies habe "historische Tragweite". Er erinnert an die Hochschule für die Wissenschaft des Judentums in Berlin von 1870, in deren Kontinuität jetzt dieses Gesetz beschlossen werde.
Außerdem sei die Errichtung des Studiengangs ein "unglaublich wichtiger Beitrag" für den Wiederaufbau des jüdischen Lebens in Deutschland und in Europa.
20.März 2013
73.Sitzung des Brandenburger Landtags


