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unterstützt die geplante Rabbinerausbildung an der Universität Potsdam, lehnt jedoch den Gesetzentwurf der Landesregierung ab, da dieser das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften - und insbesondere der christlichen Kirchen - gefährde.
Für die Errichtung des Studienganges müssten durch den Landtag die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. In allen anderen Bundesländern - ausgenommen Brandenburg - werde dies per Staatsvertrag geregelt. Dieser erlaube es, dass die jeweilige Religionsgemeinschaft auf "Augenhöhe" mit der Landesregierung verhandeln könne und auch nachgeordnete staatliche Einrichtungen – wie z.B. Hochschulen – binde.
20.März 2013
73.Sitzung des Brandenburger Landtags


