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Der Fraktionschef nennt in seinem Schlusswort "manche Argumente sehr erstaunlich". Der Europäische Gerichtshof habe zwar die Enteignung für zulässig erklärt, die Bundesrepublik aber nicht dazu verpflichtet, die Neusiedler-Erben zu enteignen. Und in Brandenburg sei - anders als in Sachsen oder Thüringen - exzessiv enteignet worden.


