- Björn Lakenmacher (CDU)

stimmt der Neuregelung des Gesetzes zu. Man müsse den EU-Vorgaben nachkommen. Die  Behandlung kranker Asylbewerber in Justizvollzugsanstalten, die in dem Gesetz vorgesehen ist, widerspricht nach seiner Ansicht nicht dem Trennungsgebot der EU. Danach dürfen Abschiebehäftlinge nicht in Gefängnissen untergebracht werden.