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bezieht sich auf ihre Vorredner, die schon deutlich gemacht hätten, warum es sinnvoll sei, über diesen Gesetzesentwurf zur Änderung des Abschiebungshaftvollzugsgesetz zu beraten. Die Stichpunkte seien gefallen. Es gehe darum nachzusteuern. Auch die Einrichtung eines externen Beirates werde ermöglicht.


