-
Der Fraktionsvorsitzende erklärt den Kern des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes mit der fünfstufigen Abfall-Hierarchie: Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling, energetische Verwertung und Abfallbeseitigung. Allerdings müssten Unterschiede zwischen Stadt und Land zur Kenntnis genommen werden. Zentral sei hier zum Beispiel die Zahl der Pflichtentleerungen von Biotonnen.


