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weist darauf hin, dass es sich bei der Gesetzesänderung um Grundrechtseingriffe in das Post- und Fernmeldegeheimnis und in den Datenschutz handele. Die Notwendigkeit dafür müsse im Einzelfall belegt werden. Er räumt allerdings ein, dass Brandenburg mit den gegebenen Möglichkeiten "relativ sparsam" umgehe. Im Innenausschuss müsse also besprochen werden, wie das Land gegenwärtig damit umgehe und ob das Gesetz nötig sei.


