- Ralf Holzschuher (SPD)

Der Innenminister betont, dass mit dem Gesetzentwurf keine neuen Befugnisse geschaffen, sondern bestehende Bundesvorschriften konkretisiert werden sollen. Denn nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bestehe nach dem Telekommunikationsgesetz des Bundes noch keine Auskunftspflicht für die Anbieter. Die Polizei habe diese Daten bislang äußerst "verantwortlich" genutzt, beispielsweise um Suizide oder Amokläufe zu verhindern.