- Volkmar Schöneburg (Die Linke)

Der Justizminister konzentriert sich auf zwei gravierende rechtliche Argumente, die nach seiner Ansicht gegen den Gesetzentwurf sprechen. Erstens sei zu fragen, ob man überhaupt über die entsprechende Gesetzgebungskompetenz verfüge. Das bezweifelt er. Der zweite Punkt betreffe die Verjährungsfrist. Wenn man sie unterlaufe, entstehe eine neue "Ungleichbehandlung". Deshalb lehne die Landesregierung den Gesetzentwurf ab.