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Der Innenminister erläutert kurz den Anlass für den vorliegenden Gesetzentwurf. Das bisherige Verfahren bei Staatsangehörigkeitsangelegenheiten sei zu kompliziert und involviere zu viele Behörden. Daher wolle man mit dem neuen Gesetz eine Bearbeitung in einer Hand ermöglichen und auch die Einbürgerung erleichtern.
21.März 2013
74.Sitzung des Brandenburger Landtags
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