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Beate Blechinger hebt in ihrer Kurzintervention hervor, dass Kinder mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt 'Lernen' nicht unter die UN-Behindertenkonvention fielen. - Marie Luise von Halem erwidert darauf, der Förderbedarf LES falle in anderen Ländern nicht unter die UN-Behindertenkonvention, weil es diese Förderbedarfe dort nicht gebe.
Hierzulande sei ein solcher Förderbedarf gegeben und die Kinder müssten dementsprechend auch gefördert werden.
21.März 2013
74.Sitzung des Brandenburger Landtags
21.März 2013
74.Sitzung des Brandenburger Landtags


