-
verweist auf die intensive Beteiligung von Betroffenen an dem Gesetzentwurf – wie von der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert. Diesen Weg gelte es nun "konsequent weiterzugehen". Dazu gehöre auch, dass die Kommunen die Kosten trügen, denn die Betroffenen lebten nun einmal in den Kommunen "und nirgendwo sonst". Menschenrechte ließen sich nicht zum "Nulltarif" haben.
23.Januar 2013
69. Sitzung des Brandenburger Landtags
69. Sitzung des Brandenburger Landtags


