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bezeichnet die Anhörung zum Gesetzentwurf als "vorbildlich". Zu den Verbesserungen gehörten u.a. die Ausweitung des Geltungsbereichs auf die Kommunen und die Umkehr der Beweislast bei Diskriminierung. Ihre Fraktion hätte sich aber noch andere Änderungen, wie das Recht zum Erlernen der Gebärdensprache und eine Fördermittelbindung an das Kriterium der Barrierefreiheit gewünscht.
23.Januar 2013
69. Sitzung des Brandenburger Landtags
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