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Der Justizminister erklärt, dass sich der Gesetzentwurf im Einklang mit denen der übrigen Bundesländer befinde. Die Sicherungsverwahrung könne nicht wie eine Strafe vollzogen werden, da sie sich an den Strafvollzug anschließe. Ihre wesentliche Aufgabe sei es, Untergebrachte zu befähigen, dass sie keine Straftaten mehr begingen. Außerdem gehe es um eine sichere Unterbringung der Straftäter.
23.Januar 2013
69. Sitzung des Brandenburger Landtags
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