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geht auf das Ziel des Justizvollzugsgesetzes ein: Man wolle Straftäter befähigen, nach Entlassung aus der Haft wieder ein normales Leben in der Gesellschaft zu führen. Dies solle mit einem individuellen Vollzugsplan ermöglicht werden. Der CDU-Antrag, lebenslänglich Verurteilten erst nach 12 Jahren einen Langzeitausgang zu ermöglichen, sei nicht sinnvoll. Schwimmen lerne man nicht auf dem Trockenen.
24.April 2013
75.Sitzung des Brandenburger Landtags
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