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verweist darauf, dass sich Brandenburg im Verfahren für das Versorgungsstrukturgesetz mit Nachdruck für mehr Gestaltungsmöglichkeiten der Länder eingesetzt habe. Insofern sei es nur konsequent, dass die Landesregierung nun einen Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Landesgremiums vorlege.
Unterschiedliche Zuständigkeiten und die Selbstverwaltungsstrukturen im Gesundheitswesen würden gemeinsame Herangehensweisen erschweren und die Entwicklung innovativer Konzepte hemmen.
24.April 2013
75.Sitzung des Brandenburger Landtags


