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deutet auf die Schwierigkeit hin, geeignete Musterfälle bei Streitigkeiten über kommunale Abgaben zu finden, die mit allen anderen Fällen vergleichbar seien. Ein Ruhen der anderen Verfahren bedeute einen Ausfall von Beitragseinnahmen der kommunalen Zweckverbände. Die im Sinne der Allgemeinheit getätigten Investitionen müssten jedoch bezahlt werden. Sie warne daher insbesondere vor einer Verjährung der Forderungen per Gesetz.
24.April 2013
75.Sitzung des Brandenburger Landtags
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