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betrachtet die geplante Regelung zu Musterverfahren im Kommunalen Abgabengesetz mit Skepsis. Die Regelung suggeriere etwas, was am Ende nicht erfüllbar sei. Die Verschiedenheit der Grundstücke mache letztendlich doch wieder Einzelfallentscheidungen notwendig. Dies zeigten die Erfahrungen aus Mecklenburg-Vorpommern mit solchen Musterverfahren.
24.April 2013
75.Sitzung des Brandenburger Landtags
75.Sitzung des Brandenburger Landtags


